Das deutsche Arbeitszeitgesetz

Das deutsche Arbeitszeitgesetz dient zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz dient zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern.

Der Inhalt dieser Webseite dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

 

Die Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen. Die Dauer der Arbeitszeit ist im Normalfall im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers festgehalten. Jedoch finden diese Regelungen stets im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Anwendung. 

 

 

Das Gesetz zur Arbeitszeit soll Arbeitnehmer schützen, das heißt konkret die Sicherheit und den Gesundheitsschutz dieser gewährleisten. Dies wird durch die

 

  • Begrenzung der Arbeitszeit
  • Mindestpausen während der Arbeitszeit
  • Mindestruhezeit zwischen dem Ende und der Wiederaufnahme der Arbeit
  • Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen

 

im Arbeitszeitgesetz festgehalten. Das Arbeitszeitgesetz betrifft allerdings nicht die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wie beispielsweise Richter, Soldaten oder Beamte. Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes werden durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt.

 

 

Begrenzung der Arbeitszeit

Erlaubt sind gemäß § 3 Abs. 1 ArbZG acht Stunden Arbeitszeit pro Tag. Die tägliche Dauer kann auf höchstens bis zu zehn Stunden erhöht werden. Dies ist allerdings ein Ausnahmefall. Diese erhöhte Arbeitszeit muss in dem Falle in den sechs Folgemonaten durch eine entsprechend geringere Arbeitszeit wieder ausgeglichen werden.

 

Mindestpausen während der Arbeitszeit

Pausen sind gesetzlich durch das Arbeitszeitgesetz in § 4 vorgeschrieben. Die Pausen sind abhängig von der Dauer der Arbeitszeit. So sind Mindestpausen bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt, aber nicht mehr als neun, muss mindestens eine Pause von 30 Minuten vom Arbeitgeber gewährt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden schreibt das Arbeitszeitgesetz mindestens eine Pause von 45 Minuten vor. Die Pausen dürfen hierbei in kleinere Pausen aufgeteilt werden, sie müssen jedoch mindestens 15 Minuten am Stück andauern.

 

Mindestruhezeit zwischen dem Ende und der Wiederaufnahme der Arbeit

In § 5 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes wird festgesetzt, dass Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben müssen, nach dem sie einen Arbeitstag beendet haben. Im Beispiel sähe das folgendermaßen aus:

 

Ein Software-Programmierer arbeitet von 17-23 Uhr an einem IT-Projekt. Sein Arbeitgeber bestellt ihn am nächsten Morgen um 8 Uhr ins Büro, um ein weiteres Projekt in einem Meeting zu besprechen.

 

Dies wäre laut Arbeitszeitgesetz unzulässig, da zwischen dem Arbeitsende und der Wiederaufnahme am nächsten Tag nur neun Stunden liegen. Die Mindestruhezeit kann von elf auf zehn Stunden verkürzt werden, muss aber dann innerhalb eines Kalendermonats wieder ausgeglichen werden.

 

Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen darf laut Arbeitszeitgesetz kein Arbeitnehmer arbeiten. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen. Diese können Personen des öffentlichen Dienstes betreffen, ganze Branchen wie das Sicherheitsgewerbe oder auch Arbeitnehmer in Krankenhäusern, Restaurants etc.

 

Das Arbeitszeitgesetz regelt unter § 7 ausführlich alle Voraussetzungen, unter denen von den zuvor genannten Regelungen abgewichen werden kann. Verstöße des Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Wird jedoch die Gesundheit des Arbeitnehmers im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes gefährdet, so kann der Arbeitgeber sogar mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.