Arbeitszeugnis für IT-Experten

Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Besonderheiten des Arbeitszeugnisses für IT-Experten. Welche Zeugnisarten gibt es und was sollten Sie beachten?

Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Besonderheiten des Arbeitszeugnisses für IT-Experten. Welche Zeugnisarten gibt es und was sollten Sie beachten?

Der Inhalt dieser Webseite dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

 

Das Arbeitszeugnis bekommen Sie, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber beendet wurde. Ob Sie gekündigt haben oder Ihnen gekündigt wurde, spielt dabei keine Rolle, denn Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht laut § 109 GewO immer.

 

 

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich Ihre Personalien, die Dauer des Arbeitsverhältnisses (mit Datum) und die Art Ihrer Beschäftigung in dem Unternehmen. Eine Wertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens wird dabei ausgelassen. Die Grußformel mit guten Wünschen ebenso wie der Grund des Austritts ist in diesem Fall optional.

 

Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden Ihre Leistungen, Kompetenzen und Ihr Verhalten bewertet. Ihre Tätigkeiten werden zudem detailliert aufgelistet. Dabei ist zu beachten, dass die wichtigste zuerst genannt wird. Der Grund der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wird genannt, eine abschließende Grußformel (Dank und Bedauern) ist jedoch nicht obligatorisch.

 

Neben den oben genannten Zeugnisarten gibt es noch das Zwischenzeugnis. Das Zwischenzeugnis ist im Falle einer von Ihnen geplanten Kündigung von Vorteil für die Bewerbung auf andere Stellenausschreibungen. Ihre Anfrage des Zwischenzeugnisses können Sie mit dem Festhalten Ihrer bisherigen Leistungen begründen. Inhaltlich ist das Zwischenzeugnis wie das qualifizierte Arbeitszeugnis aufgebaut.

 

Achten Sie besonders auf die Zeugnissprache, denn diese weist Besonderheiten auf. Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass das Arbeitszeugnis nur wohlwollend formuliert werden darf. Es dürfen keinerlei eindeutig negative Bewertungen angegeben werden, da sich diese nachteilig auf die zukünftige Jobsuche des Arbeitnehmers auswirken können. Allerdings heißt das nicht, dass nur Lob ausgesprochen werden muss. Schließlich soll das Arbeitszeugnis den Tatsachen entsprechen.

 

Vorgesetzte aktiv um ein Arbeitszeugnis bitten

Sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist, sollten Sie nicht darauf warten, dass Ihr Arbeitszeugnis Ihnen hinterher geschickt wird. Bitten Sie Ihren Vorgesetzten direkt um ein Zeugnis. Spätestens an Ihrem letzten Arbeitstag sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten, es sei denn in Ihrem Vertrag wurde dafür eine Frist gesetzt.

 

Formulierungen und Bedeutungen

Nicht jede Formulierung ist so positiv, wie sie auf den ersten Blick scheint. Mit so genannten Geheimcodes der Zeugnissprache werden negative Eigenschaften vom IT-Personalverantwortlichen so verpackt, dass sie positiv klingen:

 

  • Herr Mustermeier verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen. = Herr Mustermeier überspielt sein mangelndes Fachwissen mit Arroganz.
  • Frau Mustermeier machte sich mit großem Eifer an die ihr übertragenen Aufgaben. = Frau Mustermeier hatte trotz Fleiß keinen Erfolg.
  • Aufgrund seiner Pünktlichkeit war Herr Mustermeier stets ein gutes Vorbild. = Aufgrund seiner Pünktlichkeit war er ein Vorbild, nicht wegen seiner Leistung.
  • Mit ihren Vorgesetzten ist Frau Mustermeier gut zurechtgekommen. = Frau Mustermeier ist eine Mitläuferin und Ja-Sagerin, die sich gut verkaufen kann.
  • Herr Mustermeier hat sich bemüht die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. = Er hat sich bemüht, es aber nicht geschafft.

 

Dagegen sind folgende Formulierungen als äußerst positiv zu bewerten:

  • Frau Mustermeier erledigte ihre Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.
  • Herr Mustermeier hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.
  • Frau Mustermeier erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
  • Herr Mustermeier zeigte außergewöhnliches Engagement.
  • Wir danken Frau Mustermeier für die langjährige gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

 

Ins Arbeitszeugnis gehören keine Angaben zur Gehaltshöhe, die Anzahl der Krankentage, Nebentätigkeiten, Straftaten oder Vorstrafen und politische oder religiöse Aktivitäten. Arbeitszeugnisse dürfen außerdem nicht in fetter, kursiver oder unterstrichener Schrift angefertigt werden. Auch Anführungs-, Ausrufe- und Fragezeichen sind unzulässig.